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  • Verpflichtung zur Transparenz

    In Deutschland gibt es für gemeinnützige Organisationen keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Die "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" hat zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit leicht zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

    Die Niedersächsische Krebsstiftung beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:

    1.        Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr
    Niedersächsische Krebsstiftung
    c/o Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
    Königstraße 27
    30175 Hannover

    Gründungsjahr: 2009

    Ansprechpartnerin: Svenja Schophaus
    E-Mail: schophaus@nds-krebsstiftung.de
    Tel. 0511-3885262


    2.        Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

    Zur Satzung

    Angaben zu den Zielen

    3.        Angaben zur Steuerbegünstigung

    Die Niedersächsische Krebsstiftung ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

    Aktueller Freistellungsbescheid

    4.        Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

    Zum Kuratorium

    5.        Tätigkeitsbericht

    Zum Tätigkeitsbericht

    6.        Personalstruktur

    Die Kuratoriumsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, hauptamtliches Personal gibt es nicht. Anfallende Arbeiten werden ggf. durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) erledigt.

    7.        Angaben zur Mittelherkunft

    8.        Angaben zur Mittelverwendung

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2022
  • 9.        Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

    Die Niedersächsische Krebsstiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr durch die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) vertreten. Zudem ist die Niedersächsische Krebsstiftung mit der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. personell verbunden (vgl. § 7 der Stiftungssatzung).

    10.        Bedeutende Zuwendung

    Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.  Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet. Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.