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  • Stifter werden

    Die Niedersächsische Krebsstiftung bietet Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Stifter zu engagieren. Je nach Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten, Ihren persönlichen, inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und Ihren Wünschen, am Wirken der Stiftung persönlich beteiligt zu sein, bieten sich unterschiedliche Formen des Engagements an:

  • Zustiftungen

    Mit einer Zustiftung können Sie das Stiftungsvermögen und damit auch die Erträge für die Stiftungsarbeit erhöhen und langfristig sichern. Bereits ab einem Betrag von 5.000,00 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Zustifter einbringen. Dies kann zu Lebzeiten oder in Form eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft am Lebensende geschehen.

    Im Falle einer Zustiftung geben Sie bitte unter Verwendungszweck den Hinweis „Zustiftung“ an.

    Sparkasse Hannover
    Kontonummer 910 210 284
    BLZ 250 501 80
    IBAN DE37 2505 0180 0910 2102 84
    BIC SPKHDE2HXXX

  • Stiftungsfonds und Namensstiftung

    Ab einer Summe von 25.000,00 Euro kann in der Regel ein eigener Stiftungsfond oder auch eine Namensstiftung eingerichtet werden. Je nach den persönlichen Wünschen kann dieses Engagement unter dem eigenen Namen erfolgen und gezielt für einen bestimmten Zweck der Stiftung eingesetzt werden.

  • Stiftungsdarlehen

    In diesem Fall engagieren Sie sich nachhaltig als Darlehensgeber und verpflichten sich, der Niedersächsischen Krebsstiftung einen Geldbetrag in vertraglich festgesetzter Höhe zinslos zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer Zwecke. Aufgrund des Darlehensvertrages wird der zur Verfügung gestellte Darlehensbetrag im Fall einer Kündigung und nach Zeitablauf im vollen Umfang zurückerstattet. Damit haben Sie als Geldgeber die Möglichkeit, das Anliegen der Niedersächsischen Krebsstiftung zu unterstützen, ohne der Stiftung die Mittel endgültig zu übertragen.